Erzieherausbildung in Voll- und Teilzeit
- Mittlerer Abschluss + einschlägige Erstausbildung (zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
- Fachhochschulreife, Hochschulreife + mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum / Vollzeitberufstätigkeit
- Mittlerer Abschluss + einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
- Mittlerer Abschluss + Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit / Vollzeitpraktikum
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ auf DQR-Niveaustufe 6 kann in der Vollzeitform durchlaufen werden. Dann dauert die fachschulische Ausbildung drei Jahre; zwei Jahre theoretische Ausbildung mit hohem Praxisanteil und ein Anerkennungsjahr. Es existiert aber auch eine Teilzeitform mit begleitender Berufstätigkeit, die vier- oder fünfjährig aufgestellt sein kann. Die (berufsbegleitende) Teilzeitausbildung eignet sich v.a. für diejenigen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation (z. B. Betreuung von Kindern, Pflege von Familienangehörigen, Job) keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können. Das Teilzeitmodell ermöglicht eine flexiblere Anpassung der eigenen Lebenssituation mit den Anforderungen einer Ausbildung.
Da die Fachschule der DQR-Niveaustufe 6 zuzurechnen ist und somit ein höheres Qualifizierungsniveau als in einer Erstausbildung erreicht wird, werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der fachschulischen Ausbildung als Studierende bezeichnet und nicht als Schülerinnen bzw. Schüler.
Die Zulassung zur Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen ist bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Fachschule für Sozialwesen jeweils bis zum 15. Februar schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme kann dann zum jeweiligen neuen Schuljahr erfolgen.
Die fachschulische Ausbildung beinhaltet Block- bzw. Begleitpraktika in unterschiedlichen Einrichtungstypen. Nach der theoretischen Ausbildung folgt die theoretische Abschlussprüfung für Studierende.
Das darauf folgende Anerkennungsjahr (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) kann in unterschiedlichen Einrichtungen, insbesondere Krippe, Kindertageseinrichtung, Heim, Hort, abgeleistet werden - bei bestimmten Voraussetzungen auch in verkürzter Form. Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert, unabhängig davon, ob eine Vollzeitausbildung oder eine Teilzeitausbildung gewählt wird.
Nicht alle Formen der Ausbildung ermöglichen eine Ausbildungsvergütung. Um während der Ausbildung den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, stehen den Studierenden der Fachschulen für Sozialwesen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderungsmöglichkeiten jeweils in Betracht kommt, richtet sich nach den spezifischen Voraussetzungen.
Aufstiegs-BAföG
Das wichtigste Förderinstrument für die Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen ist die Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG).
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen.
Informationen sind erhältlich unter:
- https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
- https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
BAföG
Grundsätzlich möglich ist auch ein BAföG-Anspruch, soweit die entsprechenden Altersgrenzen nicht überschritten werden.
Programme der Bundesagentur für Arbeit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Aus- bzw. Weiterbildung oder Umschulung zu finanzieren. Möglich ist das etwa, wenn mit der Weiterbildung ein bislang fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Der Bildungsgutschein ist eine von mehreren Möglichkeiten. Die örtlichen Jobcenter und die Arbeitsagentur beraten und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit der Förderung.
- https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
- www.foerderdatenbank.de
Bildungskredite
Wird die Ausbildungsförderung aufgrund der Alters- oder Einkommensgrenze abgelehnt, so besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung in Kraft treten könnte. Die entsprechenden Anträge bearbeitet das Bundesverwaltungsamt in Köln. Des Weiteren gibt es auch bei Kreditinstituten spezielle Angebote in Form von Studien- oder Bildungskrediten, deren Konditionen oftmals erschwinglich sind.