Quereinstieg - alte Version
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger willkommen!
Auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bietet der Beruf Erzieherin oder Erzieher eine interessante und spannende Zukunftsperspektive – also zum Beispiel für alle:
- die nach Jahren der Berufstätigkeit jetzt eine neue, sinnvolle und erfüllende Tätigkeit suchen.
- die nach oder parallel zur Erziehungs- und/ oder Familienphase ihre pädagogische Arbeit in eine berufliche Qualifikation münden lassen wollen.
- die bereits (sozial-)pädagogische Vorerfahrung mit Kindern und Jugendlichen mitbringen, aber noch keine entsprechende berufliche Qualifikation haben.
- die aufgrund der Arbeitsmarktsituation ihren Beruf wechseln müssen und schon immer mit dem Gedanken gespielt haben, eine pädagogische Tätigkeit auszuüben.
- die zurzeit arbeitslos sind und eine neue und sinnvolle Berufsperspektive suchen.
Gezielte Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten erleichtern Umsteigern und Quereinsteigerinnen den Anfang und helfen, relativ schnell in den neuen Beruf zu starten. So bieten in Hessen z.B. einzelne Fachschulen für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik Interessenten mit (sozial-)pädagogischen Vorkenntnissen oder beruflichen Vorerfahrungen eine verkürzte Ausbildung.
Quereinstieg
Als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Quereinstiegsprogramm gilt
- mindestens der mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation
- Lebenserfahrung und / oder praktische pädagogische Vorerfahrung
Mehr Informationen gibt es hier sowie in der Broschüre "Ihr Quer-Einstieg in den Erzieherberuf".
Ausbildung in Teilzeit
Auch eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist möglich. Außerdem bieten 38 staatliche und private hessische Fachschulen für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen, die über eine andere berufliche Qualifikation verfügen, ein entsprechendes Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot.
Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik ist auch bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern der mittlere Abschluss (Realschulabschluss). Für Personen ohne mittleren Abschluss existieren Möglichkeiten, einen mittleren Abschluss nachzuholen.
Wie hole ich meinen Realschulabschluss nach?
Sie brauchen für den Einstieg in eine Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss) und müssen diesen nachholen?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie weiter verfahren können.
1. Bei Personen mit ausländischen allgemeinbildenden Vorqualifikationen kann zunächst durch das Landesschulamt, Staatliches Schulamt Darmstadt, die Gleichwertigkeit der jeweiligen Vorqualifikation mit einem deutschen allgemeinbildenden Schulabschluss geprüft werden.
2. Möglich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Ablegung einer Nichtschülerprüfung auf Basis der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an zweijährigen Berufsfachschulen. Zur Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann zugelassen werden, wer in Hessen seinen ersten Wohnsitz oder seinen ständigen Arbeitsplatz hat, zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens achtzehn Jahre alt ist und ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundbildungsjahr oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens jedoch eine mehr als einjährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf nachweist. Die Anmeldung für die Nichtschülerprüfung der zweijährigen Berufsfachschulen erfolgt über die Schulaufsichtsbehörde (das zuständige Staatliche Schulamt), die auch eine Zuordnung zu einer Schule, die diese Prüfung abnimmt, vornehmen kann. Durch die erfolgreiche Ablegung der Nichtschülerprüfung der zweijährigen Berufsfachschule wird der mittlere Abschluss erworben.
3. Die Ablegung einer Nichtschülerprüfung stellt eine weitere Möglichkeit zum Erwerb des mittleren Abschlusses dar. Auf die Nichtschülerprüfung bereiten verschiedene Institutionen vor, z.B. Volkshochschulen aber auch Fernschulen (Fernlehrinstitute). Nähere Informationen zu Nichtschülerprüfungen sind beim zuständigen Staatlichen Schulamt erhältlich.
4. Auch der Besuch einer Schule für Erwachsene/ Abendrealschule ermöglicht den Erwerb eines mittleren Abschlusses.